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Zu unserer Presseanfrage haben wir bis huet keine Rückmeldung erhalten. Weitere rechtliche Schritte behalten wir uns vor! 

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen einer journalistischen Berichterstattung bitten wir um eine Stellungnahme zu einem Vorgang im Zusammenhang mit dem Kauf eines Ford Transit Custom (VIN: …49835) in Ihrem Autohaus. Nachfolgend schildern wir die uns vorliegenden, dokumentierten Fakten und bitten um Ihre Einordnung:

1. Abweichungen zwischen Inserat und tatsächlicher Ausstattung Im Inserat wurden u. a. die zweite Batterie, ein 240‑A‑Generator sowie eine elektrische Zusatzheizung explizit als wertbildende Merkmale genannt. Fakt ist: Die zweite Batterie fehlt entgegen der Zusage vollständig. Da das Fahrzeug zudem bereits unmittelbar nach Übergabe massive elektrische Defekte (Zellschluss) aufwies und die optische Prüfung des Motorraums erhebliche Zweifel am Vorhandensein des leistungsstärkeren 240‑A‑Generators aufkommen lässt, wurde eine detaillierte technische Prüfung bei einem Ford‑Fachbetrieb eingeleitet. Wir bitten um Ihre Stellungnahme, ob und durch wen sichergestellt wurde, dass die im Inserat beworbenen Spezifikationen bei Übergabe tatsächlich im Fahrzeug verbaut waren.

2. Zustand des Fahrzeugs bei Übergabe Das Fahrzeug konnte zwar noch vom Hof gefahren werden, war jedoch kurz darauf nicht mehr fahrbereit. Ein ADAC‑Techniker dokumentierte unmittelbar danach einen Zellschluss (8,78 V). Wir bitten um Ihre Einschätzung, wie ein solcher Defekt unmittelbar nach Übergabe auftreten konnte und wie dies mit einer zuvor zugesicherten technischen Überprüfung vereinbar ist.

3. Vertraglich zugesicherte technische Überprüfung Im Kaufvertrag wurde eine technische Durchsicht / Überprüfung zugesichert. Angesichts des dokumentierten Batteriezustands stellt sich die Frage, ob diese Überprüfung tatsächlich durchgeführt wurde. Wir bitten um Ihre Stellungnahme, wie eine technische Überprüfung zu einem solchen Ergebnis führen konnte.

4. Weitere vertragliche Zusicherungen zur Fahrzeugaufbereitung Nach Übergabe wurden folgende Punkte festgestellt: - sichtbare Kratzer und Polierspuren - nicht durchgeführte oder unzureichende Aufbereitung - Abweichungen vom beschriebenen optischen Zustand Wir bitten um Ihre Einordnung, wie diese Abweichungen mit den vertraglichen Zusicherungen vereinbar sind.

5. Kommunikation zur Nacherfüllung Nach Meldung der Mängel wurde: - kein konkreter Termin zur Prüfung genannt - keine Abholung des nicht fahrbereiten Fahrzeugs angeboten - keine konkrete Nacherfüllungsmaßnahme angekündigt Stattdessen wurde der Käufer aufgefordert, das Fahrzeug selbst zu bringen. Bis heute ist kein Entgegenkommen oder konkreter Lösungsvorschlag erfolgt. Wir bitten um Ihre Einordnung, wie dieses Vorgehen mit der gesetzlichen Nacherfüllungspflicht vereinbar ist.

6. Ersatzvornahme und Kosten Da keine konkrete Nacherfüllung erfolgte, wurde ein notwendiger Batteriewechsel bei ATU durchgeführt. Die belegten Kosten betragen 1.631,71 €. Ihr Haus lehnt die Kostenübernahme ab und verweist auf „Verschleiß“. Wir bitten um Ihre Begründung, warum ein unmittelbar nach Übergabe festgestellter Zellschluss als Verschleiß gewertet wird.

7. Beschuldigung einer negativen Google‑Rezension Der Käufer wurde von Ihrem Haus beschuldigt, eine negative Google‑Rezension verfasst zu haben. Nachweislich stammt diese Rezension nicht vom Käufer. Wir bitten um Ihre Stellungnahme, wie es zu dieser Beschuldigung kam.

8. Weitere Schritte Wir weisen darauf hin, dass aufgrund der dokumentierten Vorgänge derzeit geprüft wird, eine Strafanzeige wegen des Verdachts des gewerblichen Betrugs zu stellen. Wir möchten Ihnen vorab die Möglichkeit geben, zu den oben genannten Punkten Stellung zu nehmen.

9. Möglichkeit einer gütlichen Einigung Abschließend bitten wir um Mitteilung, wie sich Ihr Haus eine gütliche Einigung in dieser Angelegenheit konkret vorstellt, insbesondere vor dem Hintergrund der dokumentierten Abweichungen zwischen Inserat, vertraglichen Zusicherungen und tatsächlichem Zustand des Fahrzeugs sowie der bislang ausgebliebenen Nacherfüllung.

10. Bitte um Rückmeldung Wir bitten um Ihre schriftliche Stellungnahme bis 10.03.2026 um 12:00 Uhr.

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